GEZ Gebühren auf Neuartige Empfangsgeräte Computer / PCs |
Was Sie zu dem Thema wissen sollten.Im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Jahr 2004 beschlossen, neu- artige Empfangsgeräte mit in den Pool der gebührenpflichtigen Geräte aufzu- nehmen. Die Gebührenerhebung wurde allerdings noch für 2 Jahre aufge- schoben. Dieses Moratorium endet nun am 31.12.2006. Es sind nun allerlei Bestrebungen der Wirtschaftsverbände und anderer Organisationen im Gange, um ein weiteres Moratorium für Neuartige Empfangsgeräte zu erreichen. Die Intendanten von ARD und ZDF haben sich darauf geeinigt, statt der Rundfunkgebühr von derzeit 17,03 Euro /Monat, lediglich die reduzierte Rundfunkgebühr für Hörfunkgeräte von 5,52 Euro zu erheben.
Wie wirkt sich dies nun auf private Personen aus?
Nun, es stimmt erst einmal, dass sich für die meisten Bürger nicht viel ändern wird. D.h. wer bereits Rundfunkgebühren an die GEZ zahlt, wird nicht extra zur Kasse gebeten.
Fälle in denen Sie als Privatperson zahlen müssen: - a. Sie haben ein Neuartiges Empfangsgerät aber weder Radio noch Fernseher. Somit zahlen Sie pro Monat 5,52 Euro, vielmehr im Quartal 16,56 Euro.
- b. Haben Sie einen PC und ein Radio, so werden in naher Zukunft die Gebühren auf den vollen Satz angehoben (17,03 Euro). Heisst: Falls Sie dann nur ein Radio angemeldet haben, so wird später durch den internetfähigen PC die volle Gebühr fällig. Das ist jetzt zwar noch nicht der Fall, wird aber kommen. Thüringens Ministerpräsident Althaus bezeichnete in seinem Antwortschreiben zur PC-Gebühr den jetzigen Kompromiss als "Fernsehgebührenmoratorium" . Sie werden also früher oder später auch als nur Radiohörer nicht um die vollen Rundfunkgebühren herum kommen.
- c. Eine Abmeldung bei der GEZ ist heut schon schwierig. Als PC Nutzer wird dies zukünftig unmöglich sein.
Welche Auswirkungen hat die Gebühr auf Firmen und Selbständige?
Auch hier sind all diejenigen betroffen, die bisher noch keine herkömmlichen Empfangsgeräte genutzt haben. Kein Betrieb kommt heute mehr ohne PC mit Internetanschluss aus. Dafür hat bereits die Steuergesetzgebung gesorgt. Diese Betriebe sind nun potenzielle Kandidaten für die GEZ.
Viele Selbständige werden nun doppelt /dreifach, sagen wir schlicht mehrfach, zahlen müssen.
Erstens zahlt der Selbständige als Privatmann/frau und dann noch für den Betrieb. Wohlgemerkt Sie haben kein Radio oder Fernseher im Betrieb oder in Ihrem Homeoffice!
Hinzu kommt, dass Sie für jeden Standort eine einmalige Gebühr zahlen müssen. Also derzeit pro Standort 5,52 Euro. Zukünftig dann 17,03 Euro.Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn Sie Ihren privaten PC nur gelegentlich für geschäftliche Zwecke einsetzen.
Auch die Definition, was denn nun ein Neuartiges Empfangsgerät ist, ist nicht sehr scharf umrissen. Je nach Auslegung kann dann auch der bei dem Provider stehende Webserver als eigener Standort von der GEZ angesehen und somit berechnet werden. Es sind quasi alle Geräte betroffen, die einen Netzwerkanschluss haben. Und das sind Viele!! Einer der letzten Presseartikel bedauerte z.B. Geldautomaten, die nun nicht einzig und allein an die Bankkunden zu zahlen hätten, sondern nun auch an die GEZ
Oft liest man auch, dass Sie keine Gebühr als Unternehmer zahlen müssen, wenn Sie bereits Ihr Autoradio angemeldet haben. Diese Aussage ist mit Vorsicht zu geniesen. Laut GEZ ist keine Gebühr auf PCs zu entrichten "wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden." Wie ist nun ein gewerbliches Autoradio zu sehen?? Ein Auto ist ja nun mal beweglich und es muss auch für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug mit Radio eine Gebühr entrichtet werden. Demnach wird es auch nicht einer Örtlichkeit zugerechnet oder stellt einen eigene Örtlichkeit dar. Eine explizite Angabe über diesen Sachverhalt habe ich auf den GEZ Seiten bisher nicht gefunden. Und bis zu einer Klärung wäre ich lieber vorsichtig, ob bei vorhandenem Autoradio nicht doch eine PC-Gebühr fällig wird. Sollten Sie eine offizielle Erklärung der GEZ finden, so teilen Sie uns dies bitte mit.
Letztendlich wird mit der Ausweitung der Gebühr auf PCs und Mobilfunkgeräte quasi eine Zwangsgebühr erhoben, da viele Menschen auf den PC und Telekommunikation angewiesen sind. Ein Entrinnen ist nicht mehr möglich. Um keine GEZ-Gebühren zahlen zu müssen, konnte man bisher sein Radio und Fernsehgerät verkaufen. Ein PC ist aber nicht zum Radio- oder Fernsehempfang erdacht worden und dient ganz anderen Zwecken.
Hierauf nun Gebühren erheben zu wollen ist eine bodenlose Unverschämtheit.
Statt pauschal zur Kasse zu bitten, könnten die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Internetangebot verschlüsselt und passwortgeschützt übertragen. Somit wäre sichergestellt, dass nur derjenige das Angebot nutzt, der auch bereit ist dafür zu zahlen. Diese Art der Abrechnung bzw. Zugangskontrolle ist allgemein üblich im World Wide Web. Warum sollte das bei den Öffentlich Rechtlichen nicht auch gehen? Da die ÖRR auch Webshops anbieten ist die Technik ja bekannt.
Es gibt für mich nur einen Schluss: Man möchte nicht!! Hier hat der ÖR erneut einen schönen Goldesel aus dem Hut gezaubert. Den gibt man nicht wieder her! 
Derzeit werden mit den 7.1 Milliarden Euro an Gebühreneinnahmen 66 Hörfunk- und 23 Fernsehsender finanziert!
Warum nur die abzocken, die das Angebot nutzen, wenn man doch alle kriegen kann!!!!!!
Protestieren Sie mit uns gegen die PC-Gebühr!Wenn Sie eine Website betreiben, dann können Sie einen Banner oder einen Textlink auf Ihre Seite stellen um auf die Thematik aufmerksam zu machen.
Oder platzieren Sie einen Link an das Ende Ihrer persönlichen E-Mails.
Gewerbetreibende finden auf der folgenden Seite Informationen bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht bei Büroräumen im eigenen Wohnhaus / Mietwohnung.
Neuere Informationen zur GEZ-Gebühr auf Computer finden Sie hier
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