Heise Forum - Grundversorgung |
Datum: 21.10.2006 Im Heise-Forum bei einer Diskussion zu dem Artikel Wirtschaft empört über Ausweitung der Rundfunkgebühr gefunden
21. Oktober 2006 9:25
Re: Als die Zeitung erfunden wurde.
townsman (mehr als 1000 Beiträge seit 02.05.03)
Travis303 schrieb am 21. Oktober 2006 6:52
> Bitte erkläre mir mal einer, warum wir bei Fernsehen über Grundversorgung reden?
Weil 1986 das Bundesverfassungsgericht im 4. Fernsehurteil ("Niedersachsen- Urteil") die Absicherung der Grundversorgung durch das öffentlich-rechtliche Zwangs-Pay-TV als Voraussetzung für dessen Existenz im sich damals heraus- bildenden dualen Rundfunksystem festlegte.
www.welt.de
www.mabb.de
In einem solchen dualen Rundfunksystem soll den öffentlich-rechtlichen Anstalten die "unerlässliche Grundversorgung" zukommen," ... weil ihre terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und weil sie nicht in gleicher Weise wie private Veranstalter auf hohe Einschaltquoten angewiesen, mithin zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind". Grade die Wahrnehmung der essentiellen Funktionen des Rundfunks und die Gewährleistung der "Grundversorgung für alle" rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts den öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung durch Gebühren.
www.uni-muenster.de
Bekanntlich bildete sich zur damaligen Zeit das duale Rundfunksystem in Deutschland gerade erst heraus. Das BVerfG sprach von Grundverorgung, aber nicht von mehrfacher Grundversorgung (Was heute mit Ausnahme der Regionalberichterstattung leider realgegeben ist!).
Seitdem hat es beachtliche Veränderungen nicht nur in Deutschland (deutsche Einheit), Europa und in der Welt gegeben, sondern auch auf dem Gebiet der Medien!
Gegenüber 1986 ist heutzutage die Versorgung nahezu der gesamten Bevölkerung seit Inkraftteten des 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrages §52 a rundfunkstaatsvertrag mit Fernsehprogrammen via terristischer Übertragung auch nicht mehr garantiert. Vorherrschende Übertragungswege sind inzwischen Kabel und Satellit, die terrestrische Übertragung nutzen noch weniger als 10% der Haushalte. Frequenzknappheit ist für die Masse der Radio- und Fernsehkonsumenten ebenfalls kein Thema mehr.
Dagegen gab es 1986 ein entwickeltes duales System noch garnicht, d.h., eine Vollversorgung seitens der privaten Fernsehveranstalter war zu diesem Zeitpunkt des BVerfG-Urteils noch gar nicht möglich. An Sender wie n-tv und N24 war damals ebensowenig zu denken wie an den zwischenzeitlichen Ausbau der 7 öffentlich-rechtlichen Regionalprogramme zu Vollprogrammen alternativ zu den aus Zwangsgebühren und Werbung finanzierten beiden nationalen Vollprogrammen von ARD und ZDF. Auch ein harte Kampf öffentlich-rechtlicher Vollprogramme, auch untereinander, um Einschaltqoten zulasten des Zwangsgebührenzahlers, war damals nicht vorstellbar, wo insbesondere bei Übertragungen von Highlights aus dem Kreise des europäischen Hochadels eine Reaktivierung vordemokratischer Sehnsüchte bei Teilen des Publikums billigend in Kauf genommen wird. Die notwendige EU-Berichterstattung beispielsweise ist dagegen in der politischen Berichterstattung verschwindend gering.
www.tagesspiegel.de
> Alle "wichtigen" Informationen kann ich auch über Bücher und Zeitungen bekommen.
Genau so ist es! Alternativ oder ergänzend ist als neues Medium das Internet hinzugekommen.
> Fernsehen braucht kein Mensch!
Gleiches gilt für Radio.
> Warum gibt es keine Öffentlich-Rechtlichen Zeitungen und Bücher, für die wir 15 Euro im Monat zahlen müssen?
Weil die klassische Grundversorgung über die Printmedien sichergestellt ist!
> Das ist doch nur ein anderes Medium.
Nicht zu vergessen, die Produktpalette der Printmedien ist bezüglich Staatsferne, politische und inhaltliche Pluralität und Ausgewogenheit über jeden Zweifel erhaben!
> Diese Gebühr ist der totale Nonsens, damals entstanden um ein Sendenetz zu erschaffen, inzwischen überflüssig wie die ÖR Sender selbst.
Naja, diese Gebühr stammt noch aus Zeiten der Reichspost und dient nur noch der Verteidigung des Status quo, wie die FAZ vor knapp 2 Jahren treffend bemerkte:
www.film20.de
www.faz.net&direct=yes
Es ist also dringend nötig, den Begriff Grundversorgung als seinerzeitig verfassungsrechtlich gebotene Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Zwangs-Pay-TV im entwickelten dualen Rundfunk- systems neu zu hinterfragen!
Da ARD und ZDF gegen den seit 01.April 2005 geltenden 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, ergibt sich dazu eine gute Möglichkeit:
www.netzeitung.de: Privatsender ''hoch zufrieden'' mit ARD-Klage
www.netzeitung.de: ZDF klagt in Karlsruhe gegen Gebühren
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